Vorsorgeuntersuchung von Sporttauchern
Die medizinische Vorsorgeuntersuchung von Sporttauchern
Ein anhaltender Boom hat im Verlaufe des letzten Jahrzehnts zu einer gewaltigen Zunahme von Sporttauchern in Deutschland geführt. Die Anzahl der Berufstaucher ist demgegenüber klein. Während es für letztere klar definierte Richtlinien zur berufsgenossenschaftlichen Vorsorgeuntersuchung gibt, existieren im Sporttauchbereich lediglich Empfehlungen. Die Untersuchung von Sporttauchern schließt eine Beurteilung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit sowie den Ausschluß von Erkrankungen wie zum Beispiel Tubenbelüftungsstörungen, pulmonale Erkrankungen, Epilepsie und andere ein. Für Jugendliche gelten weitere Einschränkungen. Behinderte Personen können unter besonderen Bedingungen am Tauchsport teilnehmen, wohingegen während einer Schwangerschaft nicht getaucht werden sollte.Noch vor etwas mehr als einem Jahrzehnt gab es in der Bundesrepublik Deutschland lediglich eine kleine Anzahl von Berufs- und Sporttauchern. Die Frage nach der Beurteilung der Fitneß, Unterwasseraktivitäten auszuüben, war mithin in der ärztlichen Praxis wenig verbreitet. Während die Zahl der Berufstaucher in Deutschland nach wie vor klein ist, hat der Tauchsport eine immense Expansion erlebt, so daß Schätzungen von etwa einer Million Sporttauchern bundesweit ausgehen.
Medizinische Grundlagen
Während des Tauchens finden im Körper vielfältige physikalische und physiologische Veränderungen statt, die sich aus der Wirkung eines erhöhten Umgebungsdrucks und den dadurch veränderten Gaspartialdrücken ableiten. Der beurteilte Taucher muß darüber hinaus erhöhten körperlichen Anforderungen eines Tauchgangs, wie, zum Beispiel starker Strömung, schwierigem Ein- und Ausstieg ins Wasser und anderem, gewachsen sein. Notsituationen unter Wasser dürfen nicht durch körperliche oder psychische Probleme des Tauchers aggraviert werden. Die Fitneß zum Tauchen schließt daher die folgenden Punkte ein:
o ausreichende körperliche Leistungsfähigkeit
o ausreichende psychische Leistungsfähigkeit
o Abwesenheit bestimmter Erkrankungen (siehe unten).
Der Beurteilung des letzten Punktes liegt die Systematik der wichtigsten tauchmedizinisch relevanten Erkrankungen zugrunde.
Ausschlußkriterien vom Tauchsport
Eine Reihe von Erkrankungen schließt eine Teilnahme am Tauchsport aus. Hierbei verbietet sich die Gleichsetzung, daß sportlich aktive Personen bedenkenlos tauchen dürfen. Die Untersuchung des HNO-Traktes und der Thoraxorgane besitzt zwar einen großen Stellenwert und viele Ausschlußgründe finden sich in diesem Bereich, aber auch Erkrankungen anderer Organe und Organsysteme können gegen die Ausübung des Tauchsports sprechen:
o Tubenbelüftungsstörungen und Verlegung der Nasennebenhöhlenostien: unter Umständen nur temporärer Ausschluß vom Tauchsport wenn das Grundleiden therapierbar ist,
o •Träger von implantierten Geräten (Herzschrittmacher, Insulinpumpen und anderen): Tauchen nur dann möglich, wenn für das individuell beim Patienten implantierte System ein Restrisiko ausgeschlossen werden kann. Dies ist zum Beispiel bei Herzschrittmachern zur Zeit nicht möglich, so daß entsprechenden Patienten vom Tauchen abgeraten werden muß,
o Psychosen, Suizidalität, bekannte Tendenz zu Panikreaktionen, Suchtkrankheiten,
o ungenügende Schwimmfähigkeit und erhebliche Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Besondere Gruppen: Schwangere, Jugendliche, Behinderte
Vom Tauchen muß während der gesamten Schwangerschaft abgeraten werden. Tierversuche lieferten bisher widersprüchliche und schlecht auf den Humanbereich übertragbare Resultate. Fallstudien weisen jedoch auf eine erhöhte Rate unterschiedlicher Mißbildungen und vermehrt unreifen Neugeborenen bei Tauchaktivitäten während der Schwangerschaft hin.
Fazit
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